OKE Trägerverein Beitragsordnung  · 

Beitragsordnung

Auf der Grundlage des § 7 der Satzung des Offenen Eichsfeld e.V. hat die Mitgliederversammlung in ihrer Sitzung am 01. 06. 1999 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen:


1. Die durch den Verein erhobenen Mitgliedsbeiträge richten sich nach der Art der Mitgliedschaft und der Leistungsfähigkeit der Mitglieder.

2. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag maßgebliche Status maßgeblich. Soweit dem Verein kein entsprechender Nachweis vorliegt, der einen geringeren Beitrag rechtfertigt, ist der für aktive Mitglieder festgesetzte Beitrag zu entrichten.

3. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zu entrichten. Die Fälligkeit wird auf den 31. März eines jeden Jahres festgesetzt.

4. Für ein laufendes Jahr zu entrichtende Beiträge werden bei Ausscheiden aus dem Verein nicht erstattet.

5. Die Mitglieder können dem Verein zur Vereinfachung der Zahlungsmodalitäten eine Einzugsermächtigung erteilen.

6. Die Beitragshöhe wird wie folgt festgesetzt:



Mitgliedsbeitrag 30,00 Euro

Ermäßigter Beitrag 18,00 Euro
(Schüler, Studenten, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Rentner, Arbeitslose und ALG II Empfänger)



7. Der Vorstand wird ermächtigt, bei Vereinsmitgliedern die keine natürlichen Personen sind, den Vereinsbeitrag im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Mitglied festzusetzen (fördernde Mitglieder)


8. Die Beitragsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt, bis die Mitgliederversammlung eine neue Beitragsordnung beschliesst.